Reitabzeichen 2 (RA 2)
Die neuen Reitabzeichen der FN - Reiten lernen in kleinen Schritten
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 3 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd sind:
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 3 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Reitabzeichen 2 - Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur:
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft,
einzeln geritten.
2. Teilprüfung Springen:
Stilspringprüfung Klasse l mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen,
sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll.
Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse l abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen:
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L. Skala der Ausbildung
Station 2
Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare
Station 3
Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre
Wer hat dieses Reitabzeichen bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Weitergehende Infos und Empfehlung: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Warendorf
Die neuen Reitabzeichen - Reiten lernen in kleinen Schritten
Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung Warendorf (FN)